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RAFI GmbH & Co. KG Schulungszentrum

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Brandschutzhelfer

BRANDSCHUTZHELFER

AUSBILDUNG NACH DGUV
  1. Rafi Schulungszentrum
  2. Ι Brandschutz

Wer muss Brandschutzhelfer bestellen und warum?
Grundlage der Ausbildung und Bestellung von Brandschutzhelfern sind:

  • 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)„Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
  • Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Grundsätze der Prävention“
  • § 22 DGUV Vorschrift 1 „Notfallmaßnahmen“
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“
     

Wie viele Personen müssen ausgebildet werden?
In Bereichen mit normaler Brandgefährdung (z.B. Büro) kann man von einer Quote von 5% der Mitarbeiter ausgehen. In Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z.B. Produktion mit brennbaren Gefahrstoffen) ist eine Quote von 10% erforderlich. Im Einzelnen legt dies die Gefährdungsbeurteilung fest. Zu berücksichtigen sind auch Abwesenheiten wie Urlaub und Krankheit.

Evakuierungshelfer
Zum Thema Evakuierungshelfer hat die DGUV eine Stellung-nahme geschrieben. Hier ein Auszug:
„Für den geregelten Ablauf einer Evakuierung kann es bei größeren Gebäuden oder Gebäuden mit ortsunkundigen Besuchern erforderlich sein, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besondere Aufgaben für den Evakuierungsfall zuzuweisen, um z.B. auf Hilfe angewiesene Beschäftigte zu unterstützen, Besucher hinauszugeleiten oder Bereiche zu kontrollieren. Diese werden im betrieblichen Alltag oftmals als Evakuierungs- oder Räumungshelfer bezeichnet. Die Zuweisung der besonderen Aufgaben für den Evakuierungsfall erfolgt zu-meist im Rahmen einer Unterweisung durch den Unternehmer. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür im Regelfall nicht erforderlich.“

Was muss ausgebildet werden?

WAS MUSS AUSGEBILDET WERDEN?

Zusätzlich zur regelmäßigen Unterweisung aller Mitarbeiter im Brandschutz müssen Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis ausgebildet werden. Wir bilden Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutzhelfer aus und bringen dabei Ihre Firmenbelange und die Belange der Feuerwehr in Einklang. Zu den Ausbildungsinhalten gehören folgende Hauptpunkte:

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahr durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

 

Praxis

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
Ausbildung zum Brandschutzhelfer

AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER

Brandschutzhelfer sind ortskundig und können entscheidend zum Erfolg der Feuerwehr beitragen. Bereits bei der Entstehungsbrandbekämpfung, sofern ohne Eigengefährdung möglich, verhindern Ihre Brandschutzhelfer effektiv eine Ausbreitung des Entstehungsbrandes. Unsere Erfahrungen zeigen, dass es ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit sogar gelingen wird, den Entstehungsbrand zu löschen.

Dauer: ca. 3 Stunden

Feuerlöscherunterweisung

FEUERLÖSCHERUNTERWEISUNG

Gerne bilden wir auch Personen in der Benutzung von Feuerlöschern aus. Hier handelt es sich um eine reduzierte Ausbildung zu geringeren Kosten. Allerdings dürfen diese Personen nicht als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.

Dauer: ca. 90 Minuten

Kontakt

Bei Fragen rund um das Thema Brandschutzhelfer können Sie direkt den Ausbilder Jörg Lindinger, Kommandant unserer Werkfeuerwehr, kontaktieren.

joerg.lindinger@remove-this.rafi-group.com

Anmeldung

Für Ihre Anmeldung klicken Sie bitte auf Ihren Wunschtermin. Füllen Sie dann das Anmeldeformular aus und senden Sie es an uns zurück. Mit Klick auf "senden" melden Sie sich verbindlich für die ausgewählte Schulung an. Wir prüfen dann, ob genügend Plätze frei sind und Sie erhalten im Anschluss Ihre Schulungsbestätigung per E-Mail. Wir freuen uns auf Sie.

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